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incl. Heizung, Strom, Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung

Internetzugang möglich

bei Belegung mit

1 - 2 Personen                   38,00 €

3 - 4 Personen                   43,00 €



Kurzaufenthalt :

1 - 2 Übernachtungen Aufschlag von 15,00 € je Tag


Auf Wunsch bieten wir ein reichhaltiges Frühstück für

Erwachsene                       je 8,00 €

Kinder bis 10 Jahre              je 5,00 €

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Der Vermieter der Ferienwohnung Schrey ist:

 

Dorothee und Hubertus Schrey Emkum 49 59348 Lüdinghausen

 

Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Inhalt dem Mieter bei Vertragsabschluss bekannt sind und mit deren Geltung er einverstanden ist.

 

Maximale Belegungszahl: 4 Personen

Haustiere sind generell nicht erlaubt.

 Die Ferienwohnung besteht aus:

 

1 Schlafzimmer mit 3 Betten

1 Wohnzimmer mit Schlafcouch und Kochnische

1 Bad mit Dusche und WC

PKW Stellplatz

Terrasse

 

 Vertragsabschluss

 

Die AGB gelten für eine Buchung die mündlich, schriftlich, telefonisch, per eMail und u. a. über TBooking Online Buchung Maske OBIS erfolgt ist.

 

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene FeWo ist verbindlich geschlossen, wenn dem Vermieter eine Buchungsbestätigung vom Mieter zugegangen ist.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer zur Nutzung mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl vermietet. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung befinden, dürfen und können nach ihrer Bestimmung genutzt werden.

 Mietpreis, Zahlungsbedingungen

 

In dem vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, eine Erstausstattung an Bettwäsche und Handtüchern je Person, WLAN und die Endreinigung enthalten. Der Ressourcenverbrauch von Strom. Wasser und Heizung soll sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen.

Dem Mieter wird für die Mietdauer unentgeltlich 1 Wohnungsschlüssel überlassen.

 

Wurde eine Anzahlung auf den Gesamtpreis vereinbart, ist diese bei Vertragsabschluss fällig. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

 

Die Zahlung mittels Karte und Scheck ist nicht möglich.

                                                                                                                                                

Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer.

 Mietdauer

 

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter im Voraus mitteilen.

 

Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt und den Wohnungsschlüssel bis spätestens 10:00 Uhr dem Vermieter zu übergeben.

 Vertragsrücktritt durch den Mieter

 

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden  Höhe zu leisten:

 

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit 20%

Rücktritt bis zum 20. Tag vor Beginn der Mietzeit 50%

 

Danach bei Nichterscheinen 90%.

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

 

Der Vermieter wird nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Wohnung versuchen anderweitig zu vermieten und wird sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

 Kündigungsrecht

 

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

 

Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter der Wohnung vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) . Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen  Kündigung, wenn der Mieter trotzvorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (wie z.B. eine Anzahlung, Restzahlung oder Kautionshinterlegung) nicht fristgemäß leistet. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

 Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

 

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 Pflichten des Mieters

 

Der Mieter verpflichtet sich die Miete zu zahlen und das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

 

Wohnungsmöbel dürfen nicht auf der Terrasse und im Garten genutzt werden. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und Mieträumen, sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäue gehörenden Anlagen, ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn  und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sine.

 

In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgschäden und Kosten ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Fette!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachten dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten den Instandsetzung.

 

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entsehenden Schaden gering zu halten.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die vorgeschriebenen Maximalbelegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.

 

Der Mieter, als auch sein Besuch, dürfen während der Mietdauer keine Haus- und Heimtiere, Vögel, Fische, Spinnen und Reptilien in der Ferienwohnung halten.

 

Die Wohnung darf mit Straßenschuhen nicht permanent begangen werden.

 

Bei Abreise sind die Abfallbehälter zu leeren und ordnungsgemäß in die dafür auf dem Hof vorhandenen Mülltonnen zu entsorgen. Es sollten auch keine Pfandflaschen in der Wohnung zurückgelassen werden. Die Wohnung sollte Besenrein übergeben werden.

Sollte dieses nicht der Fall sein, werden für die Endreinigung in diesem Fall kosten anfallen mindestens in Höhe von 30,00 € oder mehr, je nach Aufwand der Verschmutzung.

 Kostenlose Erstausstattung für den Mieter

 

1 Garnitur Bettwäsche je Person (Bettlaken, Bettbezug, Kopfkissen)

1 Garnitur Handtücher je Person (Handtuch, Badetuch)

 Kostenlose Leistung des Vermieters

 

WLAN (die vertraulichen Daten werden bei Bedarf dem Mieter mitgeteilt)

 Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.

 

Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bereits bekannt waren. Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter dem Vermieter über dies Mängel unverzüglich informieren. Unterlässt der Mieter diese Information an den Vermieter, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen , insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.

 

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer fahrlässigen Verletzung von  wesentlichen Vertragspflichten des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand , Überschwemmung etc.).

 Änderungen des Vertrages

 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie aller rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 Allgemeine Datenschutzhinweise

 

Personenbezogene Daten

Die Nutzung der Webseite

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sind grundsätzlich ohne Offenlegung der Inhalte möglich.

 

Alle durch die Nutzung aller eventuell anfallenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb des Projektes genutzt. Die Weitergabe an Dritte oder ein Verkauf

Von eMail Adressen ist ausgeschlossen.

 Rechtswahr und Gerichtsstand

 

Es findet das deutsche Recht Anwendung.

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss  des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsit6z des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand. Vereinbart.